
Die Lebenshilfe Stuttgart e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der alleiniger Gesellschafter dreier gemeinnütziger GmbHs ist:
• Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
• Stuttgarter Wohnstätten der Lebenhilfe GmbH
• Pflege GmbH Lehi Stuttgart
Die GmbHs sind rechtlich voneinander unabhängige Gesellschaften. Die Klammer bilden die beiden Vorstände, die gleichzeitig die Geschäftsführung der GmbHs innehaben. So wird sichergestellt, dass im gesamten Unternehmen eine einheitliche Kultur gelebt wird. Jede GmbH hat ihrem operativen Geschäft entsprechend eine oder mehrere Fachbereiche. Die genaue Unternehmensstruktur sehen Sie im Organigramm.







Die neuen Aufsichtsratsmitglieder (v.l.n.r) Jürgen Schäfer, Dr. Sarah Ruegg, Fritz Bauer und Stefan Jakopan
Im Oktober 2025 übernahm Markus Schropp das Zepter von Reinhard Bratzel, der seinen Ruhestand angetreten hat. Zusammen mit Andreas Galts bildet er nun das neue, gleichberechtigte, Führungsduo der Lebenshilfe Stuttgart e.V.
Bei der Mitgliederversammlung im November 2025 wurde der Aufsichtsrat neu gewählt. Einige Mitglieder traten nicht mehr zur Wahl an, andere kamen hinzu, so dass der Aufsichtsrat eine neue und vergrößerte Zusammensetzung hat. Wir freuen uns sehr, dass sich so viele Interessenten gefunden haben, die unseren Aufsichtsrat verstärken. Das ist nicht selbstverständlich. Auf dem Foto sehen Sie die neuen Aufsichtsratsmitglieder (v.l.n.r) Jürgen Schäfer, Dr. Sarah Ruegg, Fritz Bauer und Stefan Jakopan. Weitere Mitglieder des Aufsichtsrates sind: Rainer Ehmann, Matthias Huber und Martin Rith.
Mit so viel frischem Wind in den Führungsetagen werden die anstehenden Aufgaben mit neuem Elan angepackt. Aufsichtsrat und Vorstand haben gemeinsam eine Vision für die Zukunft der Lebenshilfe Stuttgart e.V. entwickelt. Die ersten Schritte dafür sind schon gemacht.
Besondere Kooperation mit der AOK
So haben wir eine Kooperation mit der AOK - Baden Württemberg für den Aufbau eines nachhaltigen, strategischen und ganzheitlichen Gesundheitsmanagement begonnen. Besonders interessant ist das Projekt aufgrund seines inklusiven Ansatzes, denn auch die Mitarbeitenden mit Unterstützungsbedarf der Werkstatt werden bei der Präventionsarbeit mit einbezogen. Fachliche Unterstützung liefert die MOOVE GmbH aus Köln. Als Marktführer im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagement wird sie mit strategischer Beratung die Integration der Maßnahmen in ein nachhaltiges und ganzheitliches Personalmanagement sicherstellen. Mit dieser Entscheidung, gezielt in Mitarbeitergesundheit zu investieren, unterstreichen wir unsere klare Positionierung als attraktiver Arbeitgeber der Teilhabe- und Eingliederungshilfe in der Region Stuttgart. Die AOK fördert das Projekt mit der Moove GmbH, außerdem unterstützt bzw. organisiert sie unter anderem Lauftreffs für Firmenläufe und die "Bewegte Pause".
Das inklusive Konzept der Kindertagesstätte Am Wallgraben bewährt sich nun seit mehr als zehn Jahren. Darauf sind wir stolz! Die acht Plätze für Kinder mit Beeinträchtigung sind kontinuierlich belegt. Bei uns darf jedes Kind jeden Tag kommen (eine zusätzliche Assistenz ist bei uns nicht notwendig), den Eltern können wir somit eine sehr hohe Verlässlichkeit bieten.
Mehr Infos über die Kita gibt es auf unserer Website: Inklusive Kita
Die Teilhabe am kulturellen Leben, an Erholung, Freizeit und Sport gehört wie die Teilhabe am Arbeitsleben zu den Rechten nach der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 30 UN-BRK). Unser Teilhabe-Netzwerk hat sich zur Aufgabe gesetzt, diesen Anspruch erfüllbar zu machen. Die Angebote für Feierabend- und Wochenendgestaltung, Freizeit- und Reisemöglichkeiten nehmen Jahr für Jahr zu.
Die Palette ist bunt: Feierabend-Treffs, Kino-Besuche, Kreativangebote, Essen gehen, kochen, Besuch im Biergarten, Festivals besuchen, Wochenendausflüge, Reisen und einiges mehr stehen zur Auswahl. Also ganz gewöhnliche Freizeitaktivitäten, an Orten, wo alle anderen auch sind und Menschen mit und ohne Behinderung sich begegnen können. Das Teilhabe-Netzwerk organisiert auch Begleitungen für Einzelpersonen. Die ganze Vielfalt der Aktivitäten finden Sie hier: Angebote des Teilhabe-Netzwerkes
Und selbstverständlich ist die Beratung der Angehörigen eine wichtige Aufgabe: Welches Angebot ist das richtige, worauf ist zu achten und vor allem wie kann es bezahlt werden? Zur Beratung gehört auch die Unterstützung bei der Antragstellung von Kostenübernahmen.
Leider ist die Finanzierung des Teilhabe-Netzwerk nicht dauerhaft gesichert. Stadt und Land geben freiwillige Zuschüsse zu den Betriebskosten, diese decken aber nur einen Teil der Kosten ab. Die Pflegekassen übernehmen individuell einen weiteren Beitrag, die Teilnehmenden zahlen außerdem einen Eigenanteil. Trotzdem bleibt die finanzielle Situation sehr schwierig.
Sie möchten Menschen mit Behinderung helfen, diese wichtigen Angebote weiterhin nutzen zu können? Damit sie Selbstständigkeit erfahren, daran wachsen und sich entwickeln können und einfach Spaß mit anderen Menschen haben können? Dann freuen wir uns sehr über eine Spende für unser Teilhabe-Netzwerk: Jetzt spenden
Die Hauptaufgabe der Werkstätten ist es, Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilhaben zu lassen. Diese Teilhabe soll möglichst individuell auf die einzelne Person zugeschnitten sein und sie in ihrer Entwicklung fördern. Die berufliche Qualifizierung erfolgt Schritt für Schritt, um niemanden zu überfordern. Dafür braucht es „Werkzeuge“ für eine gute Planung.
2025 wurde die Einführung der ICF-basierte Teilhabeplanung beendet. ICF steht für einen weltweiten Standard, der individuelle Einschränkungen beschreibt und daraus Maßnahmen ableitet. Mit diesem Werkzeug stellen wir sicher, dass die Teilhabe-Planung für jede Person strukturiert, standardisiert und fortlaufend stattfindet. Es hilft dabei, die Fähigkeiten einer Person übersichtlich festzuhalten, ihr Entwicklungspotential zu erkennen und passende Ziele und Maßnahmen zu entwickeln.
Die neue Teilhabeplanung findet komplett am PC statt, kann einfach auf dem aktuellen Stand gehalten werden und bei einem Gruppenwechsel ist die Informationsübergabe unkompliziert möglich.
„Eingangstor“ in unsere Werkstätten ist der Berufsbildungsbereich - der BBB. Hier beginnen die „Neuen“ ihren Start ins Berufsleben. Frisch von der Schule lernen sie die Besonderheiten eines Arbeitstages kennen, vor allem aber entdecken sie ihre Fähigkeiten und entwickeln neue Fertigkeiten. Hier erfahren Sie mehr: Berufliche Bildung
Der BBB wird von der Agentur für Arbeit finanziert und unterliegt definierten Anforderungen. Ganz neu sind die Werkstätten aufgefordert, ein Qualitäts- und Leistungshandbuch zu erstellen und genehmigen zu lassen.
Nur mit vielfältigen Arbeitsaufträgen im Arbeitsbereich, können wir den unterschiedlichen Fähigkeiten unserer Mitarbeitenden mit kognitiver Beeinträchtigung Rechnung tragen. Dabei ist eine eine Bandbreite von anspruchsvollen bis zu einfachsten Tätigkeiten und gleichmäßige Auslastung von großer Wichtigkeit. Hier ein kleiner Auszug unserer aktuellen Aufträge und Produkte:
Betriebsintegrierte Arbeitsplätze, also Arbeitsplätze in Unternehmen und Behörden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die von uns begleitet werden, sind ein fester Bestandteil unseres Angebots. Aktuell unterstützen unsere Jobcoachs 12 Menschen auf einem BiaP-Platz. Besonders gefreut hat es uns, dass es eine Person es geschafft hat, in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. Seine Geschichte lesen Sie hier: Max Weg in eine feste Anstellung.
Zum gesetzlichen Auftrag der Werkstätten gehört auch die Weiterentwicklung der Persönlichkeit der Menschen mit Behinderung WVO §5 Abs 3). Wie das geht? Mit Qualifizierungsmaßnahmen, Fortbildungen und Exkursionen zu den unterschiedlichsten Themen. Durch Kooperationen mit Firmen wie Bosch oder Allianz Technology können wir das Angebot an Schulungen erweitern. Deren Mitarbeiter:innen bieten im Rahmen von Führungskräfteentwicklung oder Social Days Schulungen bei uns an, zum Beispiel Umgang mit dem Smartphone oder Umgang mit Geld.
2025 fanden Wahlen für den Werkstattrat und die Frauenbeauftragte statt. Beides wichtige Gremien der Selbstbestimmung und gegenseitiger Unterstützung. Dabei werden wichtige demokratische Prinzipien eingeübt.
Der jährlich stattfindende gemeinsame Nikolauseinkauf ist ein Highlight. Die Mitarbeitenden mit Behinderung bekommen von der Stiftung Lebenshilfe Stuttgart einen Gutschein über 50 Euro, für viele die einzige Gelegenheit, sich einen Wunsch zu erfüllen. „Nebenbei“ wird gelernt, sich in einem Kaufhaus zurecht zu finden, eine Wahl zu treffen, den Geldwert einzuschätzen und selbstständig zu bezahlen.
Unsere Arbeit ist kein Geheimnis und so laden wir jedes Jahr zu einem Tag der offenen Tür ein, abwechselnd an einen anderen Standort. Am 9. Oktober 2025 öffnete die Werkstatt am Löwentor ihre Türen, am 16. April 2026 dann die Werkstatt in Vaihingen. Die Gäste konnten die Gruppen besuchen und ihnen bei der Arbeit über die Schulter schauen.
Die Lebenshilfe Stuttgart bietet ausschließlich ambulante Wohnangebote in Wohngemeinschaften oder im Einzelwohnen an. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür haben sich geändert. Das seit 2014 gültige Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz wurde 2026 durch das Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) ersetzt. Unsere ambulant betreuten Wohngemeinschaften fallen nicht mehr unter diese Regelungen.
Alle ambulanten Wohnangebote, also die ambulant betreuten Wohngemeinschaften und das ambulant begleitete Wohnen für Einzelpersonen und Paare, werden untern einem neuen Begriff zusammengefasst: „Assistenz im eigenen Wohnraum oder in Wohngemeinschaften im Sozialraum“ – kürzer "ambulantes Wohnen im Sozialraum" oder ganz kurz AWS. Mit dieser neuen Bezeichnung geht auch eine neue Einstufung der Bedarfe der Wohnkundinnen und Wohnkunden einher. Insgesamt 18 Stufen wird genau festgehalten, in welchem Bereichen des Lebens ein Mensch Unterstützung braucht und wie intensiv diese ist. Diese Einstufung ist die Grundlage für die Vergütung der Assistenzleistungen.
Täglich muss dokumentiert werden, welche Hilfeleistungen getätigt wurden. Dies können die Kolleginnen und Kollegen mit Tablets und Smartphones erledigen, damit der Aufwand gering bleibt.
Mehr über unsere Wohnangebote finden Sie hier: Wohn·angebote
Mittlerweile haben 18% unser Wohnkunden und Wohnkundinnen den Ruhestand erreicht. Aufgrund ihres Alters und/oder veränderten Bedarfen für ihre Betreuung, sind sie verrentet worden und brauchen nun geeignete tagesstrukturierende Angebote vor Ort in den Wohnstätten. Diese Angebote der Tagesstruktur sind derzeit der am stärksten wachsende Bereich in den Wohnstätten. Die bestehende Altersstruktur in Werkstätten und Wohngemeinschaften - Stichwort „demografischer Wandel“ - erfordert einen sukzessiven weiteren Ausbau dieser Angebote.
Umso wichtiger ist es, dass der Kostenträger diese Entwicklung anerkannt hat. Bei den Verhandlungen im Bereich der Tagesstruktur wurde eine Erhöhung der Entgelte für die Tagesangebote erreicht, was eine bessere Annäherung an die tatsächlichen Kosten ermöglicht. Zum ersten Mal wurden außerdem alle Altersgruppen mit einbezogen. So können alle unabhängig von ihrem biologischen Alter Zugang zu diesem Angebot bekommen, falls es individuell notwendig ist.
Denn Menschen mit einer geistigen Behinderung erleben häufig einen vorzeitigen Abbau ihrer Fähigkeiten und müssen dann schon vor dem Erreichen des offiziellen Rentenalters in die Tagessbetreuung wechseln. Es wird hier immer wichtiger, möglichst individuelle Angebote zu schaffen, um den unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht zu werden. Jeder Mensch hat auch in dieser Lebensphase seine ganz eigenen Vorstellungen und Bedürfnisse, diesen wollen wir immer besser gerecht werden.
In unserem Blogbeitrag „Endlich in Rente“ bekommen Sie einen Eindruck vom vielfältigen Angebot in unserer Seniorenbetreuung
Trotz der zunehmend herausfordernden Rahmenbedingungen hat sich das Leben in den Häusern und Wohnungen positiv weiterentwickelt. Dank der umgesetzten Personenzentrierung können immer wieder individuelle Lösungen gefunden werden. Das Modell der trägergestützten, ambulant betreuten Wohngemeinschaften ermöglicht ein breites Spektrum an Assistenz- und Betreuungsangeboten. So können wir viel besser auf die einzelnen Bedürfnisse eingehen. Besonders die enge Zusammenarbeit mit dem Pflegebereich (lehi-mobil) stellt für viele unserer älteren Klienten eine deutliche Verbesserung dar.
Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, intensivieren wir schon seit einigen Jahren in die Ausbildung zur Heilerziehungspflege. Strukturen und Standards für eine qualitativ hochwertige Begleitung der Azubis haben sich etabliert und werden mittlerweile auch von anderen Fachbereichen im Unternehmen übernommen. Leider ist die Nachfrage nach Ausbildungen im sozialen Bereich insgesamt rückläufig. Der Übergang der geburtenstarken Jahrgänge in die Rente und der geringe Nachwuchs aus den jüngeren Generationen machen uns besorgt.
Das Geschäftsjahr 2025/2026 war für unseren ambulanten Pflegedienst von Kontinuität, Verlässlichkeit und einer hohen Versorgungsqualität geprägt.
Wir betreuen rund 200 Kundinnen und Kunden in unterschiedlichen Lebenssituationen. Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Versorgung ambulant betreuter Wohngemeinschaften. Ziel unserer Arbeit ist es, den Kundinnen und Kunden ein möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen und gleichzeitig Angehörige zu entlasten.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil unseres Leistungsangebots ist die hauswirtschaftliche Versorgung externer Kundinnen und Kunden. Dieses Angebot wird weiterhin sehr gut angenommen und leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass Menschen möglichst lange in ihrer eigenen Häuslichkeit verbleiben können.
Besonders erfreulich ist die Entwicklung unseres Angebots für Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Mittlerweile entfällt rund ein Drittel der Beratungsbesuche sowie der externen hauswirtschaftlichen Einsätze auf Familien mit Kindern oder Jugendlichen mit Behinderung. Diese Versorgung stellt besondere Anforderungen an Fachwissen, Einfühlungsvermögen und Flexibilität. Das entgegengebrachte Vertrauen bestätigt unseren eingeschlagenen Weg und motiviert uns, dieses Angebot auch künftig weiterzuführen.
Wie die gesamte Pflegebranche standen auch wir im vergangenen Jahr vor Herausforderungen. Steigende Sach- und Personalkosten, zunehmende bürokratische Anforderungen sowie der anhaltende Fachkräftemangel erfordern ein wirtschaftlich verantwortungsvolles Handeln.
Auch im Bereich Qualitätssicherung wurden bestehende Prozesse kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt.
Für das kommende Geschäftsjahr sehen wir unsere Aufgabe darin, die hohe Qualität unserer Versorgung zu erhalten, unsere Mitarbeitenden langfristig zu binden und unsere bestehenden Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Dabei möchten wir insbesondere unsere Kompetenzen in der Versorgung von Menschen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie von Kindern mit Behinderung und deren Familien weiter stärken.
Wir nutzen die Spenden auch, um gezielt Unternehmungen und Ausflüge anbieten zu können oder Anschaffungen zu tätigen, die sonst nicht möglich sind. Sei das ein Ausflug der Seniorengruppe in die Wilhelma oder Gartenmöbel für eine Wohngemeinschaft.
Möchten auch Sie Menschen mit Behinderung unterstützen? Dann helfen Sie uns mit einer Spende, entweder für ein Wunschprojekt oder für das große Ganze. Hier kommen Sie zu unserem Spendenportal: Jetzt spenden




















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Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.
Gesamtbetrag aus Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag zur Verfügung:
(
3.539 €
+
1.572 €
) = 5.111 €