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Mit Geduld, Unterstützung und Mut – Max’ Weg in eine feste Anstellung

Buntes Treiben in der Kita

“Ich weiß, was ich will und was ich kann”

Max*

Viele Menschen wünschen sich eine Arbeit, die sie gut können.
Eine Arbeit, die Spaß macht.
Und eine Arbeit, die zufrieden macht.

Für Menschen mit Unterstützungsbedarf ist dieser Wunsch oft schwer zu erfüllen.
Nicht nur wegen eigener Einschränkungen.
Sondern auch wegen Vorurteilen.
Und wegen schwieriger Strukturen.

Der allgemeine Arbeitsmarkt wird auch erster Arbeitsmarkt genannt.
Dort zu arbeiten ist für viele Menschen mit Unterstützungsbedarf sehr schwer.
Eine feste Anstellung mit Sozialversicherung bleibt oft nur ein Wunsch.

Aber:
Es gibt Ausnahmen.
Leider noch viel zu wenige.

Ein Ziel trotz vieler Hindernisse

Max* hat es geschafft.
Er hat seinen Wunschberuf gelernt.
Seit diesem Jahr arbeitet er fest als Kita‑Assistent.

Der Weg dorthin war lang und sehr anstrengend.
Max brauchte viel Geduld und gab nie auf.

Er bekam gezielte Unterstützung von Jobcoach Tobias Spreng.
Gemeinsam fanden sie einen Platz für Max auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Max* ist 24 Jahre alt.
Er lebt mit frühkindlichem Autismus.
Sein Grad der Behinderung liegt bei 60 Prozent.

Vieles kann Max selbstständig tun.
In manchen Bereichen braucht er Hilfe.

Nach der Schule wechselte Max mehrmals die Schulform.
Nach dem Schulabschluss begann er 2021 das Quereinsteigerprogramm der Lebenshilfe Stuttgart.

Orientierung durch das Quereinsteigerprogramm

Das Quereinsteigerprogramm hilft jungen Erwachsenen mit Unterstützungsbedarf.
Das Ziel ist:
Einen passenden Arbeitsplatz finden.
Dabei wird genau geschaut:

Was kann die Person gut?
Was interessiert sie?
Wo liegen ihre Stärken?

Praktika in verschiedenen Betrieben helfen bei der Orientierung.

Auch Max machte mehrere Praktika.
Zum Beispiel:

• in einer Bäckerei
• in einer Gärtnerei

Doch dort war er nicht glücklich.
Max sagte klar:
„Ich weiß, was ich will und was ich kann.“
Er wollte mit Kindern arbeiten.

Der richtige Ort

Max hatte einen großen Wunsch:
Er wollte in genau der Kita arbeiten,
in der er selbst als Kind war.
Und in keiner anderen.

Zusammen mit Jobcoach Tobias Spreng nahm er Kontakt zur Kita auf.

Mit Erfolg.
Im Sommer 2024 konnte Max dort ein Praktikum beginnen.

Schnell wurde klar:
Max kann sehr gut mit Kindern umgehen.

Aus dem Praktikum wurde Schritt für Schritt ein betriebsintegrierter Arbeitsplatz.
Das bedeutet:
Arbeiten im Betrieb mit besonderer Unterstützung.

Während dieser Zeit begleitete Jobcoach Tobias Spreng Max sehr eng.

Jobcoaching als Beziehungsarbeit

Beim Jobcoaching ist Vertrauen sehr wichtig.
Zwischen Max, dem Jobcoach, den Kolleginnen und Kollegen, den Vorgesetzten.

Die Unterstützung wird immer angepasst: • So viel wie nötig. • So wenig wie möglich.

Bei Max war Kommunikation ein wichtiges Thema.
Alle mussten erst lernen,
wie Max kommuniziert.
Und wie sie gut mit ihm sprechen können.
Mit der Zeit wuchs das Vertrauen.
Der Arbeitsalltag wurde sicherer.

Ausbildung zum Kita‑Assistenten

Das Kita‑Team merkte schnell:
Max ist sehr geduldig mit Kindern.
Darum schlugen sie eine Ausbildung vor:
Kita‑Assistent.
In Stuttgart gibt es dafür das Angebot „Evalino“.
Die Ausbildung ist speziell für Menschen mit Unterstützungsbedarf.
Sie dauert ein halbes Jahr.
Auch in dieser Zeit unterstützte Jobcoach Tobias Spreng Max.
Zum Beispiel:
• beim Lernen der Theorie
• beim Verstehen von Aufgaben

In der Praxis half er Max,
Situationen besser einzuschätzen.
Zum Beispiel:
Wann müssen Kinder Grenzen lernen?
Das wurde für Max immer leichter.

Als Abschlussarbeit entwickelte Max ein eigenes Angebot für Kinder.
Das Thema war:
• Superhelden
•Autos

Die Kinder spielten mit Lego‑Bausteinen.
Max bestand die Ausbildung erfolgreich.

Heute ist Max aus der Kita nicht mehr wegzudenken.

Er arbeitet mit großer Geduld.
Er geht einfühlsam mit den Kindern um.
Er übernimmt auch hauswirtschaftliche Aufgaben.
So entlastet er die pädagogischen Fachkräfte.
Seine Kolleginnen sagen:
„Max hilft uns sehr im Alltag.“

Feste Anstellung

Seit Januar 2026 arbeitet Max* fest als Kita‑Assistent.
Er ist sozialversicherungspflichtig angestellt.
Das heißt:
Er hat einen richtigen Arbeitsvertrag wie andere Arbeitnehmer auch.
Die Unterstützung durch den Jobcoach wurde nach und nach beendet.
Max steht jetzt auf eigenen Beinen.

Eine besondere Erfolgsgeschichte

Die Geschichte von Max macht Mut.
Sie zeigt: Inklusion ist möglich.

Aber sie zeigt auch:
Solche Wege sind leider noch selten.

Jobcoach Tobias Spreng sagt:
„Inklusion gelingt nur,
wenn alle zusammenarbeiten.
Und wenn der Mensch mit seinen Stärken im Mittelpunkt steht.“

*Name geändert

Info: Betriebsintegrierte Arbeitsplätze (BiAP)

Betriebsintegrierte Arbeitsplätze sind Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie sind für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Diese Menschen arbeiten eigentlich in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM). Mit Hilfe eines Jobcoachs arbeiten sie außerhalb der Werkstatt in einem Betrieb. Der Jobcoach begleitet und unterstützt sie dort.

Was macht das Jobcoaching?
Das Jobcoaching ist sehr wichtig und sehr umfangreich. Am Anfang wird geschaut: Was kann die Person gut? Was sind ihre Stärken? Was macht ihr Spaß? Danach wird zuerst ein Praktikum organisiert.
Wenn nötig, werden auch Qualifikationen gemacht. Das bedeutet: Die Person lernt neue Dinge für die Arbeit. Der Jobcoach ist oft mit am Arbeitsplatz. Er hilft direkt vor Ort.

Die Arbeit auf BiAP-Plätze kann in Vollzeit oder auch nur einige Tage der Woche stattfinden., abgestimmt auf die Bedürfnisse beider Seiten.
Aktuell begleiten die Jobcoaches der Lebenshilfe Stuttgart zwölf Personen auf einem betriebsintegrierten Arbeitsplatz. Sie arbeiten unter anderem in Hotels, im Catering, in Lager und Logistik sowie in der Verwaltung mittelständischer Unternehmen. Weitere Teilnehmende werden derzeit auf einen BiAP vorbereitet.
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    Kosten und Finanzierung

    Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

    Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

    Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

    Laufzeit: Ein Kalenderjahr
    (Januar bis Dezember)

    Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

    Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

    Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

    Laufzeit: 12 Monate
    (Januar bis Dezember)
    (Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

    Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

    Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

    Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

    (

      3.539 € 

    +

      1.572 € 

    ) = 5.111 €