

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind motiviert und in ihrem Bereich kompetent ausgebildet. Das Fachpersonal der Werkstätten leitet die Mitarbeitenden bei allen Arbeitsschritten an. Wir erledigen Ihre Aufträge sorgfältig, termintreu und in hoher Qualität.
Tipp: Reduzieren Sie Ihre Ausgleichsabgabe!
Durch die Vergabe von Lohnaufträgen oder den Kauf unserer Eigenprodukte können Sie 50% unserer Arbeitsleistung mit Ihrer Ausgleichsabgabe verrechnen (§223 SGB IX).












Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.