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Ein junger Mann küsst eine junge Frau

Sexual·pädagogik – Unser Beratungs·angebot

Menschen mit Behinderung und Sexualität: Das war lange ein Tabuthema.
Also ein Thema über das man nicht reden wollte.

Das hat sich allerdings geändert.
Unser Konzept zur Sexual·pädagogik können Sie hier kosten·frei herunterladen.

Sexual·pädagogisches Konzept

Manche glaubten: Menschen mit Behinderung möchten keinen Sex haben.
Manche glaubten auch: Menschen mit Behinderung können mit Sex nicht richtig umgehen.
Egal ob Menschen eine Behinderung haben oder nicht:
Das Bedürfnis nach Sexualität ist sehr unterschiedlich.
Manche Menschen möchten keinen Sex haben.
Manche Menschen möchten Sex haben.

Wir haben ein sexualpädagogischen Konzept erstellt.
So wollen wir Menschen mit Behinderungen helfen.
Dieses Konzept muss jeder Menschen lesen der für die Lebenshilfe Stuttgart arbeitet.

Das Konzept sollen alle Menschen verstehen.
Das Konzept soll das Thema Sexualtät erklären.
Und das Konzept soll Regeln erklären:
Was in Ordnung ist und was nicht in Ordnung ist.
Ein Mann im Rollstuhl und eine Frau auf einer Bank schauen sich an

Ansprech·personen

Portrait von Theresa Reinfelder

Sexual·pädagogin

Theresa Reinfelder
Telefon: 0172 54 90 602
E-Mail: t.reinfelder@lebenshilfe-stuttgart.de
Portrait von Tobias Kapp

Sexual·pädagoge

Tobias Kapp
Telefon: 0173 54 79 260
E-Mail: t.kapp@lebenshilfe-stuttgart.de

Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €