
Jeder Mensch wird älter.
Dann wird man meistens schneller müde von der Arbeit.
Vieles ist anstrengender.
Deshalb kann man irgendwann aufhören zu arbeiten.
Das nennt man: In Rente gehen.
Und was macht man dann?
Bei der Lebenshilfe gibt es viele Möglichkeiten.

Man kann eine Senioren·gruppe besuchen.
Die gibt es an drei Orten.
Es gibt eine Senioren·gruppe in Zuffenhausen.
Es gibt eine Senioren·gruppe im Eugen-Fitz-Haus.
Es gibt eine Senioren·gruppe in der Wohnanlage am Probstsee.

Man kann den ganzen Tag dorthin gehen.
Oder nur für ein paar Stunden.
Es gibt viele Angebote dort.
Man kann spielen, fernsehen oder kochen.
Und vieles mehr.
Auf die Rente kann man sich vorbereiten.
In der Werkstatt gibt es ein Seminar dazu.
Da kann man überlegen was man in der Rente machen will.
Und bekommt alles erklärt.

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.
Gesamtbetrag aus Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag zur Verfügung:
(
3.539 €
+
1.572 €
) = 5.111 €