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Selbst·­­bestimmung für Menschen mit Behinderungen

Die Lebenshilfe Stuttgart hilft Menschen mit Behinderung. Wir möchten: Menschen mit Behinderungen sollen selbst bestimmen dürfen. Das machen wir seit vielen Jahren.

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Ausbildung bei der Lebenshilfe Stuttgart

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Kommen Sie in unser Teams. Setzen Sie sich mit uns zusammen für mehr Selbst·bestimmung von Menschen mit Behinderung ein.

Unsere Werkstätten erledigt Ihren Auftrag

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind motiviert.
Und sie sind in ihrem Bereich gut ausgebildet.
Das Fach·personal der Werkstätten leitet die Mitarbeitenden an.
Wir erledigen Ihre Aufträge sorgfältig, termintreu und in hoher Qualität.
Ein junger Mann mit Arbeitskleidung in der Metallwerkstatt

Lebenshilfe Stuttgart

Ernsthaldenstraße 39
70565 Stuttgart-Vaihingen

E-Mail: verein@lebenshilfe-stuttgart.de
Telefon: 0711 32 097-125

Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €