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Selbst·­­bestimmung für Menschen mit Behinderungen

Die Lebenshilfe Stuttgart hilft Menschen mit Behinderung. Wir möchten: Menschen mit Behinderungen sollen selbst bestimmen dürfen. Das machen wir seit vielen Jahren.

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Ausbildung bei der Lebenshilfe Stuttgart

Werden Sie Lebens·helferin oder Lebens·helfer

Kommen Sie in unser Teams. Setzen Sie sich mit uns zusammen für mehr Selbst·bestimmung von Menschen mit Behinderung ein.

Unsere Werkstätten erledigen Ihren Auftrag

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind motiviert.
Und sie sind in ihrem Bereich gut ausgebildet.
Das Fach·personal der Werkstätten leitet die Mitarbeitenden an.
Wir erledigen Ihre Aufträge sorgfältig, termintreu und in hoher Qualität.
Ein junger Mann mit Arbeitskleidung in der Metallwerkstatt

Lebenshilfe Stuttgart

Ernsthaldenstraße 39
70565 Stuttgart-Vaihingen

E-Mail: verein@lebenshilfe-stuttgart.de
Telefon: 0711 32 097-125

Kosten und Finanzierung

Für unsere Angebote können Sie bei vorhandenem Pflegegrad Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Dafür stehen Ihnen jährlich bis zu 5.111 € zur Verfügung. Die Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Möchten Sie die Abrechnung über die Pflegekasse nutzen, markieren Sie dies bitte im Anmeldeformular.

Gesamtbetrag aus
Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.