Inklusion
sollte normal
sein.

Bei uns ist es das schon.
Für Menschen mit Unterstützungsbedarf bieten wir Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung. So findet jede und jeder seinen Platz — in der Arbeitswelt, unter Freunden und in der Gesellschaft.
Zwei Kinder und eine Erzieherin in der Inklusiven Kindertagesstätte

Kita & Familie

Inklusive Kinder­tages­stätte, Familien­entlastende Betreuung und Ferien­angebote.
Mehrere Menschen stehen in einer Gruppe zusammen

Freizeit­angebote

Freizeitaktivitäten und Begegnung nach der Arbeit, am Wochenende und in den Ferien.
Reiseangebote der Lebenshilfe Stuttgart

Reisen

Geeignete Angebote für Reisende mit Einschränkungen.

Gute Dinge
für Ihr Zuhause

Wir stellen wundervolle Produkte in höchster Qualität direkt in Stuttgart her.
Kerze Matera
Rutschi
Teelichter
Eine Frau ließt auf der Terrasse eine Zeitung

Selbst­bestimmtes Wohnen

Wie Sie wohnen möchten, bestimmen Sie. Wir sorgen mit unserer Wohnbegleitung für die passende Unterstützung.
Drei junge Menschen und ein Gruppenleiter sitzen im Berufsbildungsbereich gemeinsam an einem Tisch.

Berufliche Bildung

Der Weg von der Schule in die Arbeits­welt.
Ein Mann arbeitet in einer Werkstatt an einer Maschine

Arbeit

Arbeit und Weiter­entwicklung in unseren Manufakturen oder von uns begleitet in Betrieben.
Ein lachender Mensch sitzt neben einer Betreuerin in einer Fördergruppe.

Tagesbetreuung

Betreuung und Förderung für stark eingeschränkte Menschen.

Was wir Unternehmern bieten

Als Partner erledigen wir Auftragsarbeiten für Ihr Unternehmen. Außerdem helfen wir Arbeitskräfte mit Einschränkungen in Ihrem Unternehmen zu integrieren.
Zwei Menschen lehnen aneinander in einer Arbeitsgruppe

Blog

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Termine

17. September 2026

Firmenlauf

in Stuttgart-Feuerbach
24. Dezember 2026

Weihnachten

Heilig Abend
© 2026 Lebenshilfe Stuttgart

Ihre Spende wirkt

Dank Ihrer Spende können wir zusätzliche Angebote schaffen, die Menschen mit Unterstützungsbedarf echte Teilhabe bieten.
Ein lachender Mensch steht in einem Zimmer

Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €