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Zwei Kinder und eine Erzieherin in der Inklusiven Kindertagesstätte
Logo der Inklusiven Kindertagesstätte Am Wallgraben

Inklusive Kinder­tagesstätte

Die inklusive Kindertagesstätte Am Wallgraben in Stuttgart-Vaihingen gehört zur Lebenshilfe Stuttgart. Hier spielen und lernen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam.

Eine Kita für alle Kinder

Die Kindertagesstätte Am Wallgraben bietet in zwei Gruppen Platz für insgesamt 30 Kinder. Dabei sind acht Plätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf vorgesehen. Die Art des Förderbedarfes spielt keine Rolle.

Bei Bedarf bieten externe Therapeuten in unserem Haus Logopädie und Physiotherapie auf Rezeptbasis an.

Zwei lachende Kinder in der Inklusiven Kindertagesstätte
Zwei Kinder spielen im Turnraum der Inklusiven Kindertagesstätte

Unser Konzept

Wir möchten, dass sich jedes Kind mit seinen individuellen Fähigkeiten gut entwickeln kann und die Unterstützung bekommt, die es braucht.
Wir legen besonderen Wert auf Bewegung als Motor des Lernens. Außerdem ist uns Sprache und Kommunikation, das Soziale Miteinander und Normalität sehr wichtig.

Das Team

In unserem qualifizierten Kita-Team arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung aus verschiedenen pädagogischen Berufen.

Außerdem wird das Team durch Zusatzkräfte ergänzt. Das sind Menschen in der Ausbildung, einem Praktikum, einem FSJ oder einem BFD.
Eine Erzieherin spielt in der Inklusiven Kindertagesstätte mit einem Jungen ein Spiel

Inklusive Kindertagesstätte
Am Wallgraben

Ernsthaldenstraße 41
70565 Stuttgart-Vaihingen

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
Frühbetreuung: 7 Uhr bis 8 Uhr
Kernzeitbetreuung: 8 Uhr bis 16 Uhr
Spätbetreuung: 16 Uhr bis 17 Uhr
Portrait von Antje Strohmeyer-Schniotalla, Leiterin der Inklusiven Kindertagesstätte

Leiterin Inklusive Kindertagesstätte Am Wallgraben

Antje Strohmeyer-Schniotalla
Telefon: 0711 32 097 450
E-Mail: kita-wallgraben@lebenshilfe-stuttgart.de

Portrait von Birgit Sauer, Leiterin des Teilhabe-Netzwerkes

Fachbereichsleiterin Teilhabe-Netzwerk

Birgit Sauer
Telefon: 0711 89 69 08 65
E-Mail: b.sauer@lebenshilfe-stuttgart.de

Kosten und Finanzierung

Für unsere Angebote können Sie bei vorhandenem Pflegegrad Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Dafür stehen Ihnen jährlich bis zu 5.111 € zur Verfügung. Die Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Möchten Sie die Abrechnung über die Pflegekasse nutzen, markieren Sie dies bitte im Anmeldeformular.

Gesamtbetrag aus
Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.