
Die meisten unserer Aufgaben werden durch staatliche Gelder finanziert. Diese decken jedoch nur die Grundversorgung ab. Für Extras ist dabei kein Spielraum.
Dank Ihrer Spende können wir zusätzliche Angebote schaffen, wie zum Beispiel die tiergestützte Therapie oder die Kunstwerkstatt. Außerdem sind viele Freizeit- und Reiseangebote spendenbasiert.







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Lebenshilfe Stuttgart e.V.
Geschäftsstelle
Ernsthaldenstraße 39
70565 Stuttgart
Telefon: 0711 31 097-125
E-Mail: verein@lebenshilfe-stuttgart.de
Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.