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Ein lachender Mensch steht in einem Zimmer

Ihre Spende hilft

Die meisten unserer Aufgaben werden durch staatliche Gelder finanziert. Diese decken jedoch nur die Grundversorgung ab. Für Extras ist dabei kein Spielraum.
Dank Ihrer Spende können wir zusätzliche Angebote schaffen, wie zum Beispiel die tiergestützte Therapie oder die Kunstwerkstatt. Außerdem sind viele Freizeit- und Reise­angebote spendenbasiert.

Wendo-Kurse

Eine Erzieherin spielt in der Inklusiven Kindertagesstätte mit einem Jungen ein Spiel

Inklusive Kindertagesstätte

Samstagsbetreuung

Familie, Freizeit, Begegnung

Tiergestützte Therapie

Trauerkarte der Lebenshilfe Stuttgart

Begleitete Trauerarbeit

Reiterhof Trunk in Reckerstal

Reisen

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Drei gute Gründe zu spenden

1. Inklusion fördern

Sie helfen mit, dass Menschen mit und ohne Behinderung sich begegnen und Vorurteile abbauen können. So ermöglichen Sie Begegnungen auf Augenhöhe.

2. Angebote schaffen

Mit Ihrer Hilfe können Menschen mit Behinderung an besonderen therapeutischen Angeboten teilhaben. Außerdem ermöglichen Sie Freizeit- und Reiseangebote.

3. Steuern sparen

Ihre Spende können Sie steuerlich geltend machen. Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Zuwendungsbescheinigung aus.
Ihre Daten sind SSL-Verschlüsselt und sicher

Sicher spenden

Wir schützen Ihre Daten mit SSL-Übertragung.
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Kontakt

Lebenshilfe Stuttgart e.V.
Geschäftsstelle

Ernsthaldenstraße 39
70565 Stuttgart

Telefon: 0711 31 097-125
E-Mail: verein@lebenshilfe-stuttgart.de

Kosten und Finanzierung

Für unsere Angebote können Sie bei vorhandenem Pflegegrad Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Dafür stehen Ihnen jährlich bis zu 5.111 € zur Verfügung. Die Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Möchten Sie die Abrechnung über die Pflegekasse nutzen, markieren Sie dies bitte im Anmeldeformular.

Gesamtbetrag aus
Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.