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Abends in den Biergarten gehen

Biergarten

Wir lassen den Arbeits·tag in einem Bier·garten ausklingen.
Hoffentlich haben wir schönes Wetter.
Im Bier·garten können wir etwas gutes Essen und Trinken.
Wir freuen uns auf euch.

Datum
25. Juni 2026
Treffpunkt
Adresse: Löwentorstraße 18, 4. Stock, 70191 Stuttgart
Tür offen: 15.45 Uhr
Anfang: 16.30 Uhr
Ende: 20 Uhr
Zeit
16.30 – 20 Uhr
Kosten (ohne Essen)
55 €
Mitbringen

• Schwerbehindertenausweis
• Geld für Essen und Getränke

Angebotsleitung
Laura Hanft

Anmeldung zu:

Abends in den Biergarten gehen

am 25. Juni 2026

Angaben zur Person

Angaben zur gesetzlichen Vertreung

Zusätzliche Angaben

Wohnkunde
Wohnkunde Einverständnis*
Welchen Treffpunkt möchten Sie wählen*
Wie möchten Sie bezahlen?*
Wie möchten Sie bezahlen?*
Brauchen Sie zusätzliche Leistungen?
THN Teilnahmebedingungen und Datenschutz*
Reise Teilnahmebedingungen und Datenschutz*

Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €