
Wir fahren nach Feuerbach.
Dort wollen wir Bowling spielen.
Die Kegel beim Bowling heißen Pins.
Schafft jemand alle 10 Pins umzuwerfen?
Danach gehen wir zusammen essen und trinken.
Wir können zum Beispiel Burger oder Pommes essen.
• Schwerbehindertenausweis
• Geld für Essen und Getränke
Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag. Sie können zur Finanzierung unserer Angebote zum Teil Mitteln aus der Pflegeversicherung nutzen. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.
Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.