Logo der Lebenshilfe Stuttgart
Logo der Lebenshilfe Stuttgart

Gemeinsames Kochen (ausgebucht)

Gemeinsames Kochen

Wir möchten gemeinsam kochen.
Wer hat ein leckeres Rezept?
Sobald das Essen fertig ist decken wir den Tisch
und lassen uns das Essen schmecken.

Datum
23. April 2026
Treffpunkt
Adresse: Löwentorstraße 18, 4. Stock, 70191 Stuttgart
Tür offen: 15.45 Uhr
Anfang: 16.30 Uhr
Ende: 19 Uhr
Zeit
16.30 – 19 Uhr
Kosten
55 €
Mitbringen

• Eigene Rezepte
• Kochschürze

Angebotsleitung
Dominique Knopf-Woernle

Anmeldung zu:

Gemeinsames Kochen

am 23. April 2026
Die Anmeldung ist nicht mehr möglich. Das Angebot ist leider ausgebucht!

Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €