Logo der Lebenshilfe Stuttgart
Logo der Lebenshilfe Stuttgart

Gemeinsames Kochen

Gemeinsames Kochen

Wir möchten gemeinsam kochen.
Wer hat ein leckeres Rezept?
Sobald das Essen fertig ist decken wir den Tisch
und lassen uns das Essen schmecken.

Datum
18. Februar 2027
Treffpunkt
Adresse: Löwentorstraße 18, 4. Etage, 70191 Stuttgart
Tür offen: 15.45 Uhr
Anfang: 16.30 Uhr
Ende: 19 Uhr
Zeit
16.30 – 19 Uhr
Kosten
55 €
Mitbringen

• Eigene Rezepte
• Kochschürze

Angebotsleitung
Laura Hanft

Anmeldung zu:

Gemeinsames Kochen

am 18. Februar 2027

Angaben zur Person

Angaben zur gesetzlichen Vertretung

Zusätzliche Angaben

Wohnkunde
Wohnkunde Einverständnis*
Welchen Treffpunkt möchten Sie wählen*
Wie möchten Sie bezahlen?*
Wie möchten Sie bezahlen?*
Brauchen Sie zusätzliche Leistungen?
THN Teilnahmebedingungen und Datenschutz*
Reise Teilnahmebedingungen und Datenschutz*

Kosten und Finanzierung

Für unsere Angebote können Sie bei vorhandenem Pflegegrad Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Dafür stehen Ihnen jährlich bis zu 5.111 € zur Verfügung. Die Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Möchten Sie die Abrechnung über die Pflegekasse nutzen, markieren Sie dies bitte im Anmeldeformular.

Gesamtbetrag aus
Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.