
Der Herbst, der Herbst, der Herbst ist da!
Bei schönem Wetter sind wir unterwegs und erkunden zusammen Stuttgart und die nähere Umgebung.
Ist das Wetter regnerisch überlegen wir gemeinsam, was wir machen wollen.
In ein Museum gehen, malen oder basteln?
Uns fällt bestimmt etwas interessantes ein!
• Bitte eigene Verpflegung mitbringen!
• Wegebegleitung auf Anfrage (10 €/Weg)
Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.