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Nikolauseinkauf

An diesem Tag bleiben die Arbeitsplätze in der Werkstatt leer.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unterwegs, machen einen Einkaufsbummel in der Stadt und genießen die Atmosphäre auf dem Weihnachtsmarkt.

Datum:
4. Dezember 2026

Spenden, wo es am meisten gebraucht wird

Dank Ihrer Spende können wir zusätzliche Angebote schaffen, die Menschen mit Unterstützungsbedarf echte Teilhabe bieten.
Drei junge Menschen lächeln in die Kamera
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Kosten und Finanzierung

Für unsere Angebote können Sie bei vorhandenem Pflegegrad Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Dafür stehen Ihnen jährlich bis zu 5.111 € zur Verfügung. Die Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Möchten Sie die Abrechnung über die Pflegekasse nutzen, markieren Sie dies bitte im Anmeldeformular.

Gesamtbetrag aus
Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.