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Sport und Spiel

Sport und Spiel

Wir gehen in die Schickhardt-Sporthalle.
Dort können wir verschiedene Ballspiele und Sportarten kennenlernen, uns bewegen und gemeinsam viel Spaß haben.
Das Sportangebot wird durch eine Spende unterstützt.
Deshalb können wir das Angebot günstiger anbieten.

Datum
15. September 2026 und
22. September 2026 und
29. September 2026 und
6. Oktober 2026 und
13. Oktober 2026 und
20. Oktober 2026
Dieses Angebot findet an mehreren Terminen statt und kann nur komplett gebucht werden.
Treffpunkt Löwentor
Adresse: Löwentorstraße 18, 4. Etage, 70191 Stuttgart
Tür offen: 15.45 Uhr
Anfang: 16.30 Uhr
Ende: 19.30 Uhr
Treffpunkt Sporthalle
Adresse: Schickhardt-Sporthalle Mörikestraße 66, 70199 Stuttgart
Anfang: 17.30 Uhr
Ende: 18.45 Uhr
Zeit
16.30 – 19.30 Uhr
Kosten
30 € für alle Termine
Mitbringen

• Trinken
• Hallensportschuhe und Sportkleidung

Angebotsleitung
Benni Hanft und Lisa Trittler

Anmeldung zu:

Sport und Spiel

am 15. September, 22. September, 29. September, 6. Oktober, 13. Oktober und 20. Oktober 2026

Angaben zur Person

Angaben zur gesetzlichen Vertretung

Zusätzliche Angaben

Wohnkunde
Wohnkunde Einverständnis*
Welchen Treffpunkt möchten Sie wählen*
Wie möchten Sie bezahlen?*
Wie möchten Sie bezahlen?*
Brauchen Sie zusätzliche Leistungen?
THN Teilnahmebedingungen und Datenschutz*
Reise Teilnahmebedingungen und Datenschutz*

Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €