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Wanderung Max-Eyth-See

Wanderung am Max-Eyth-See

Wir wandern am Max-Eyth-See und erkunden die nähere Umgebung.
Zwischendurch machen wir eine Pause im „Haus am See“.
Dort gibt es etwas Feines zum Essen und Trinken.

Datum
26. September 2026
Treffpunkt WAP Möhringen
Adresse: Balingerstraße 35, 70567 Stuttgart-Möhringen
Anfang: 10 Uhr
Ende: 17 Uhr
Treffpunkt Löwentor
Adresse: Löwentorstraße 18, 70191 Stuttgart, vor dem Panino
Anfang: 11 Uhr
Ende: 16 Uhr
Zeit
10 – 17 Uhr
Kosten ohne Essen und Getränke
85 €
Mitbringen

• Rucksack mit Getränken und Vesper
• Gute Schuhe
• Schwerbehindertenausweis
• Geld für Essen und Getränke
• Eventuell Regenjacke

Angebotsleitung
Caroline Galy

Anmeldung zu:

Wanderung Max-Eyth-See

am 26. September 2026

Angaben zur Person

Angaben zur gesetzlichen Vertretung

Zusätzliche Angaben

Wohnkunde
Wohnkunde Einverständnis*
Welchen Treffpunkt möchten Sie wählen*
Wie möchten Sie bezahlen?*
Wie möchten Sie bezahlen?*
Brauchen Sie zusätzliche Leistungen?
THN Teilnahmebedingungen und Datenschutz*
Reise Teilnahmebedingungen und Datenschutz*

Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €