
Mittlerweile kennen wir die Insel sehr gut und wir werden von den Syltern erkannt.
Beim Zauberbuden Chef Jan essen wir gerne Pommes.
In Susis „Kantine“ stoßen wir mit den Einheimischen an.
Busfahrer oder Zimmermänner grüßen uns mit einem freundlichen »Moin«.
Es gibt auch Neues auf der Insel:
Die „Adler Schiffe“ bieten neue Ziele an.
Und auf der Nachbarinsel Römö gibt es einen „Hop-on Hop-off Traktorbus“.
Auf zu neuen Ufern! Auf nach Sylt!
Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.