
Auf dieser Reise sind sie eine Künstlerin oder ein Künstler.
Sie machen Kunst mit Malen, Zeichnen, Fotos oder Texten.
Sie sehen Kunst von Künstlerinnen und Künstlern, die Wien berühmt gemacht haben.
Zum Beispiel Klimt, der mit Gold und Mustern glänzende Bilder gemalt hat.
Oder Schiele, der mit krummen Linien und Farben ausdrucksstarke Bilder gemalt hat.
Oder Hundertwasser, der bunte Häuser mit Pflanzen und Spiralen gebaut hat.
Sie sehen alte Häuser, neue Museen, nette Cafés oder grüne Parks.
Sie malen oder schreiben, was Sie sehen. Am Ende zeigen Sie Ihre Kunst in einer Ausstellung. Sie reden mit anderen über Ihre Kunst.
Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.
Gesamtbetrag aus Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag zur Verfügung:
(
3.539 €
+
1.572 €
) = 5.111 €