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Firmenlauf am Quartiersfest

Firmenlauf am Werk-Quartier Fest Stuttgart

Samstag, 4. Juli 2026 um 13 Uhr

Die Lebenshilfe Stuttgart nimmt an einem Firmenlauf teil.
Der Lauf ist Teil des Werk-Quartier Festes in Stuttgart-Vaihingen.
Der Lauf ist für Alle offen.

Es wird drei Strecken geben, die verschieden lang sind.
Die kürzeste Strecke ist etwas länger als ein Kilometer.
Das kann jede Läuferin und jeder Läufer schaffen.
Die Strecke kann man auch spazieren oder im Rollstuhl mitfahren.

Der Anmeldeschluss ist am 23. Mai.

Anmeldung


Ich melde an:
wer wird angemeldet
Info: Als Begleitperson begleiten Sie eine oder mehrere Läuferinnen / Läufer beim Lauf. Sie kekommen dabei keine eigene Zeitmessung. Die Begleitung ist für Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Lebenshilfe Arbeitszeit. Als ehrenamtliche Begleitperson bekommen Sie die Ehrenamtspauschale.

Daten der Läuferin / des Läufers

Welche Strecke möchte die Läuferin / der Läufer laufen?*
Strecke für Kinder unter 10 Jahren*

Die Läuferin / der Läufer ...*
Die Läuferin / der Läufer ...
Die Läuferin / der Läufer braucht eine Wegebegleitung für den...

Daten der Begleitperson/en

Daten der Begleitperson/en für ein Kind

Daten der Begleitperson
Begleitung, wen
Wegebegleitung

Kontaktmöglichkeiten

DSGVO*
Fotos*

Organisation

Amelie Humburger
Personalabteilung der Lebenshilfe Stuttgart

E-Mail: a.humburger@lebenshilfe-stuttgart.de
Telefon: 0711 32 097-167

Technische Fragen

Bei technischen Fragen zum Anmeldeformular oder Fehlern

Eduard Kasdorf
E-Mail: e.kasdorf@lebenshilfe-stuttgart.de

Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €