Logo der Lebenshilfe Stuttgart
Logo der Lebenshilfe Stuttgart

„Nein, das will ich nicht!“

Wendo-Kurs hilft Frauen sich zu behaupten und zu wehren

Menschen mit Behinderung sind generell überdurchschnittlich oft sexuellen Belästigungen, Missbrauch und anderen Gewalterfahrungen ausgesetzt. Bei Frauen mit Behinderung ist die Quote nochmals höher als bei Männern. Die Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe bieten deshalb schon seit mehreren Jahren Wendo-Kurse an, in denen Frauen lernen, wie sie sich behaupten und sich wehren können.

„Rote“ Situationen nennt Andrea Durner, die Leiterin der Kurse, Begebenheiten, in denen Frauen übergriffige Erlebnisse erfahren mussten. Davon kennen ihre Teilnehmerinnen etliche aus eigener Erfahrung, angefangen von üblen Spitznamen bis hin zu Missbrauchserfahrungen. Im Kurs lernen die Frauen zu erkennen, welche Situationen übergriffig sind und dass es in Ordnung ist, wenn sie etwas nicht mögen. Und vor allem, dass es richtig ist, Grenzen zu setzen. In Rollenspielen üben sie verschiedene Varianten ein, wie das gehen kann. Sie lernen, wie sie sich anders verhalten können. Schon eine Änderung der Körperhaltung und des Gesichtsausdrucks können einen Unterschied machen.

Andrea Durner führt die Schulungen gemeinsam mit Theresa Reinfelder, Mitarbeiterin und Sexualpädagogin der Lebenshilfe Stuttgart durch. Die beiden spielen entsprechende Situationen vor und suchen gemeinsam mit den Frauen nach Lösungsmöglichkeiten. Die verschiedenen Varianten werden dann durchgespielt und mit den Teilnehmerinnen, die für sie jeweils richtige Variante eingeübt. Die Teilnehmerinnen erfahren außerdem, wo und wie sie sich Hilfe holen können.

Zwei der Teilnehmerinnen, mit denen ich gesprochen hatte, haben eine besondere Geste schon sehr verinnerlicht: Die Hände mit den Handflächen nach vorne gestreckt, eine weiter vorn als die andere, und energisch sagen: „Nein, das will ich nicht!“ Sie nutzen diese Haltung in unterschiedlichen Situationen, zum Beispiel wenn sie jemand berühren möchte oder wenn sie bei der Arbeit gestört werden. Sie haben noch eine weitere Möglichkeit zu deeskalieren gelernt, zum Beispiel einfach weggehen und den anderen stehen lassen.

Die Schulungen sind sehr beliebt, denn der Bedarf ist groß. Pro Jahr finden zwei bis drei Wendo-Angebote statt. Eine Einheit, an der sechs bis acht Frauen teilnehmen können, dauert zwei Tage. Die Wendo-Kurse sind eine Maßnahme des Schutzkonzeptes der Lebenshilfe Stuttgart e.V. und ihren Gesellschaften, welches schon seit einigen Jahren besteht.

Aktuell erarbeiten wir gemeinsam mit ProFamilia Stuttgart ein Konzept solcher Schulungen gezielt für Männer. Denn auch Männer, besonders welche mit Behinderung, sind „roten“ Situationen ausgesetzt.

Die Wendo-Kurse werden ausschließlich aus Spenden finanziert. Sie möchten Menschen mit Behinderung helfen, sich besser vor Übergriffen und Gewalterfahrung schützen zu können? Dann spenden Sie gezielt für die Finanzierung der Wendo-Kurse: Spenden

Mehr über Wendo erfahren Sie auf der Internetseite von Andrea Durner: Wendo | Herzlich willkommen

Kommentar schreiben
Schreibe einen Kommentar

    Kosten und Finanzierung

    Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

    Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

    Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

    Laufzeit: Ein Kalenderjahr
    (Januar bis Dezember)

    Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

    Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

    Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

    Laufzeit: 12 Monate
    (Januar bis Dezember)
    (Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

    Betrag: 1.572 € (131 € pro Monat)

    Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

    Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

    (

      3.539 € 

    +

      1.572 € 

    ) = 5.111 €