Teilnahme­bedingungen für die Angebote des Teil­habe­netzwerkes der Lebenshilfe Stuttgart

 

1.Teilnehmende
Die Angebote des Teilhabenetzwerks der Lebenshilfe Stuttgart e.V. sind an Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer Behinderung aus Stuttgart gerichtet, welche nicht zwingend auf die Begleitung einer fachlich qualifizierten Pflege- oder Betreuungskraft angewiesen sind. Unsere Begleitpersonen sind größtenteils freiwillig engagierte Personen, die über keine pädagogische oder pflegerische Qualifikation verfügen. Bei einigen Angeboten sind fachliche qualifizierte Kräfte im Begleitungsteam. Hier ist dann auch eine qualifizierte und umfassende Unterstützung möglich. Gegebenenfalls zieht das Teilhabenetzwerk, nach vorheriger Absprache mit den Teilnehmenden, beziehungsweise deren gesetzlichen Vertretung, zur Erbringung medizinischer Behandlungspflege oder der Verabreichung von Sondennahrung einen ambulanten Pflegedienst hinzu. Hierfür entstehen zusätzliche Kosten, welche vom Teilnehmenden zu tragen sind.

Unsere Angebote sind Gruppenangebote. Der Begleitungsschlüssel liegt, je nach Angebot, bei einer Begleitperson für zwei bis vier
Teilnehmende. Eine Einzelassistenz kann bei Bedarf angeboten werden. Treten während des Angebotes selbst- oder fremdgefährdende
Verhaltensweisen oder Krankheitserscheinungen auf, behält sich die Lebenshilfe Stuttgart e.V. stets vor, die Begleitung abzubrechen.
Die gesetzliche Vertretung wird informiert und ist verpflichtet, den Teilnehmer oder die Teilnehmerin umgehend abzuholen.

2. Anmeldung
Teilnehmende müssen sich mit dem Anmeldeformular schriftlich für ein Angebot anmelden. Mündliche Anmeldungen sind unwirksam. Die
Anmeldung wird nach einer schriftlichen Anmeldebestätigung durch das Teilhabenetzwerk rechtskräftig.

3. Bezahlung
Sie erhalten eine Endrechnung zu den in Anspruch genommenen Freizeit- oder Tagesangeboten.

4. Leistungen der Pflegeversicherung
Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, alle zur Verfügung stehenden Zuschussmöglichkeiten zu beantragen (z.B. Entlastungs-
betrag, Ersatzpflege etc.) und für die Angebote zu nutzen.

5a. Rücktritt bei den Feierabendangeboten
Teilnehmende können sich vor Beginn eines Angebots wieder schriftlich abmelden. Die Höhe der Rücktrittsgebühren ist abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung:
• bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Gesamtkosten
• weniger als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Gesamtkosten
Wird der Platz nachbesetzt, entsteht ausschließlich eine Verwaltungsgebühr von 20€.

5b. Rücktritt bei den Wochenendangeboten
Können oder wollen Sie doch nicht bei dem Angebot dabei sein, müssen Sie sich schriftlich abmelden.
Die pauschalen Rücktrittskosten betragen:
• bis Dienstag 18 Uhr vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Gesamtkosten
• ab Dienstag 18 Uhr vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Gesamtkosten
Wird der Platz nachbesetzt, entsteht ausschließlich eine Verwaltungsgebühr von 20€.

5c. Rücktritt bei Ferienangeboten
Teilnehmende können sich vor Beginn eines Angebots wieder schriftlich abmelden. Die Höhe der Rücktrittsgebühren ist abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung:
• ab 30 Tage vor Beginn: 50% der Gesamtkosten
• ab 15 Tage vor Beginn: 80% der Gesamtkosten
• ab 8 Tag vor Beginn: 100% der Gesamtkosten
Wird der Platz nachbesetzt, entsteht ausschließlich eine Verwaltungsgebühr von 20€.

6. Anspruch auf Ersatzleistungen
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder muss das Angebot wegen höherer Gewalt, beispielsweise bei Ausfall der Angebotsleitung, abgesagt werden, bemüht sich das Teilhabenetzwerk um ein Alternativangebot. Ein Anspruch auf eine Ersatzleistung besteht in beiden Fällen nicht.

7. Fremdleistungen
Das Lebenshilfe Stuttgart e.V. haftet nicht für Angebote, die nur von ihr vermittelt wurden.

8. Mitteilungspflicht
Die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich, die Lebenshilfe Stuttgart e.V. über eventuelle Gründe, welche
eine Teilnahme an den Angeboten erschweren, mitzuteilen. Dies gilt auch für Informationen, die sich im Laufe der Zeit ändern (Adresse, Telefonnummer, Krankenkasse etc.).

9. Medikamentenverordnung
Bei Teilnehmenden, die während der Betreuungszeit Medikamente einnehmen müssen, benötigen wir vor Antritt des Angebots eine,
vom behandelnden Arzt unterschriebene Medikamentenverordnung. Liegt keine Verordnung vor, kann die teilnehmende Person von der Teilnahme des Angebots ausgeschlossen werden.

10. Versicherung und Haftung
Während der Angebote sind die Teilnehmenden über die Lebenshilfe Stuttgart e.V. unfall- und haftpflichtversichert. Die Teilnehmenden
müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Für den Verlust mitgebrachter Gegenstände bzw. Wertsachen übernimmt die Lebenshilfe Stuttgart e.V. keine Haftung.
Für Personen- und Sachschäden haftet die Lebenshilfe Stuttgart e.V. im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften – insbesondere dann, wenn nachweislich ein Schaden durch das Begleitpersonal der Lebenshilfe Stuttgart e.V. verursacht worden ist. Für Schäden, welche durch Dritte verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.

Kontakt

Lebenshilfe Stuttgart e.V.
Ernsthaldenstraße 39
70565 Stuttgart

Telefon: 0711 31 097-125
E-Mail: verein@lebenshilfe-stuttgart.de