
Wir verstehen uns als Partner für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Außerdem übernehmen wir in unserer Gesellschaft Verantwortung. Wir setzen uns ein für mehr ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung. Und für mehr Teilhabe am alltäglichen Leben.
Als Partner unterstützen wir Firmen dabei ihre soziale Verantwortung wahrnehmen zu können.
Vorstand der Lebenshilfe Stuttgart e.V.
Markus Schropp und Andreas Galts

Am 21. Mai 1960 wurde die Ortsvereinigung Lebenshilfe Stuttgart e.V. gegründet. Damals galten Menschen mit Behinderung noch als lebensunwert. Sie galten als eine Belastung für die Gesellschaft. Die Gründung des Vereins gab Eltern von Kindern mit Behinderung neue Hoffnung.
1960 gab es kaum Angebote für Menschen mit Behinderung. Man hielt sie für „bildungsunfähig“. Folglich erlaubte man ihnen nicht, eine Schule zu besuchen. Besondere Kindergärten oder gar Frühförderung gab es nicht. Wer Glück hatte, konnte sein Kind in einen „normalen“ Kindergarten schicken. Spätestens jedoch ab dem Schulalter musste das Kind zu Hause bleiben. Und für Jugendliche und Erwachsene gab es keine Beschäftigung. Weder Werkstätten noch Wohnheime waren in Stuttgart zu finden. Die einzigen Einrichtungen waren Anstalten weit außerhalb von Stuttgart. Sie waren im Remstal und auf der schwäbischen Alb.
In vielen Köpfen herrschten noch die Vorstellungen der Nationalsozialisten: Behinderte galten als lebensunwert. Sie wurden als unnütze Esser und Belastung für die Gesellschaft gesehen. Eltern schämten sich für ihre Kinder mit Behinderung. Sie hatten Schuldgefühle und versteckten oftmals ihr Kind.
Die Gründung des Vereins gab Eltern von Kindern mit Behinderung neue Hoffnung. Endlich gab es Menschen, die das Potential in ihren Kindern sahen. Mensch, die es für möglich hielten, dass auch sie sich weiterentwickeln können. Eltern lernten andere betroffene Eltern kennen und konnte sich austauschen. Alle packten mit an, um die längst überfälligen Lern- und Betreuungsorte zu schaffen.
Anfangs gründete der Verein eine Art Hort für Kinder im Kindergarten- und Schulalter. Dessen Trägerschaft übernahm sehr schnell die Stadt. So konnte der Verein sein Hauptaugenmerk auf die Betreuung von Jugendlichen und Erwachsenen legen. Nach und nach richtete er Arbeitsplätze in beschützenden Werkstätten und Wohnplätze in Wohngemeinschaften ein. Anfangs gab es acht Betreuungsplätzen in einer Baracke in Stuttgart-Rohr. Daraus sind mittlerweile rund 400 Arbeitsplätze in den Stuttgarter Werkstätten geworden. Aus den bescheidenen Anfängen wurde ein modernes soziales Dienstleistungsunternehmen. Mit einem großen Portfolio an Angeboten.
In der Chronik der Lebenshilfe Stuttgart Geschichte und Geschichten der Lebenshilfe Stuttgart e.V. lesen Sie alles zur Geschichte der Lebenshilfe Stuttgart. Sie können die Chronik in unseren Bistros kaufen oder in der Geschäftsstelle bestellen unter: verein@lebenshilfe-stuttgart.de. Die Chronik kostet 14,90 Euro zzgl. 2,50 Euro Versand.

Die Lebenshilfe Stuttgart e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Unser Ziel ist es, Menschen mit einer Behinderung und ihre Angehörigen zu unterstützen.
Als Ortsverein gehören wir sowohl dem Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe als auch der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. an. Gemeinsam versuchen wir auf den entsprechenden Ebenen Einfluss auf die Politik zu nehmen.
Mit einer Mitgliedschaft in unserem Verein unterstützen Sie unsere Arbeit! Je größer die Zahl der Mitglieder, umso gewichtiger der Einfluss eines Vereins in Politik und Gesellschaft.
Als Mitglied erhalten Sie regelmäßig und kostenlos unsere Vereinszeitschrift Brücke und die Lebenshilfe Zeitung der Bundesvereinigung.

Markus Schropp
E-Mail: vorstand@lebenshilfe-stuttgart.de

Andreas Galts
E-Mail: vorstand@lebenshilfe-stuttgart.de


Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.
Gesamtbetrag aus Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag zur Verfügung:
(
3.539 €
+
1.572 €
) = 5.111 €