Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
Wir freuen uns, dass Sie unsere Veranstaltung besuchen möchten. Auf dieser Veranstaltung möchten wir Foto- und Videoaufnahmen machen. Gerne informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Artikel 13 DSGVO.
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Lebenshilfe Stuttgart e.V.
Ernsthaldenstraße 39
70565 Stuttgart
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E-Mail: verein@lebenshilfe-stuttgart.de
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Wenden Sie sich bei Fragen zu unserem Datenschutz gerne jederzeit an uns oder unseren Datenschutzbeauftragten.
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Wir überarbeiten diese Datenschutzhinweise bei Bedarf. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie stets auf dieser Internetseite
Stand: 27.07.2023
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Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.
Gesamtbetrag aus Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 1.572 € (131 € pro Monat)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag zur Verfügung:
(
3.539 €
+
1.572 €
) = 5.111 €