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“Ich möchte selbst entscheiden, wie ich lebe” – 40 Jahre ambulant begleitetes Wohnen

Foto: Marion Richter (links) und Theresa Rheinfelder im Gespräch

Wie aus einem Experiment ein Erfolgsmodell für selbstbestimmtes Leben wurde

Ein eigenständiges Leben führen, in der eigenen Wohnung wohnen und alltägliche Entscheidungen selbst treffen – über Haushalt, Einkauf oder Freizeit. Nicht pauschalen Regeln unterworfen sein, sondern Unterstützung genau dort erhalten, wo sie gebraucht wird. Was heute als selbstverständlicher Bestandteil der Eingliederungshilfe gilt, war vor 40 Jahren eine mutige Idee: das ambulant begleitete Wohnen (ABW).

Marion Richter ist seit 27 Jahren Teilnehmerin des ambulant begleiteten Wohnens der Lebenshilfe Stuttgart. Die heute 64‑jährige fühlt sich in ihrer eigenen Wohnung in Stuttgart‑Zuffenhausen wohl, denn Ihre Selbstständigkeit ist ihr sehr wichtig. Sie erledigt viele Einkäufe selbst, putzt, wäscht und gestaltet ihren Alltag aktiv. Als Rentnerin weiß sie ihre Zeit gut zu nutzen, ist zum Beispiel ehrenamtlich als Stadtführerin tätig. Sie nimmt Angebote in ihrem Umfeld wahr, besucht unter anderem eine Seniorengruppe, wo sie auch essen kann. Marion Richter schätzt die Flexibilität und die Möglichkeit, selbst zu entscheiden: „Wenn ich in der Seniorengruppe keine Lust mehr habe, dann gehe ich einfach. Und besuche zum Beispiel meine Mutter im Altersheim.“

In ihrer direkten Nachbarschaft befinden sich Wohngemeinschaften, die eine engere Betreuung anbieten. Dort besucht sie manchmal ehemalige Kolleginnen und Kollegen. Für Richter ist der Unterschied zum ABW deutlich spürbar: „In Wohngemeinschaften nerven die Regeln und auf Dauer ist es für mich langweilig.“

Selbstständig – und dennoch gut begleitet

So eigenständig Marion Richter. lebt, ganz ohne Unterstützung geht es für sie nicht: „Ich brauche jemanden, der mit mir zum Arzt geht, damit ich verstehe, was gesagt wird. Oder der mit mir die Post anschaut und Anträge ausfüllt.“

Diese Assistenz erhält sie durch Theresa Reinfelder, einer Mitarbeiterin der Lebenshilfe Stuttgart. Reinfelder unterstützt insgesamt vier Menschen im ambulant begleiteten Wohnen. Zu Richter kommt sie zwei bis drei Stunden pro Woche. Art und Umfang der Begleitung werden individuell im Teilhabeplan festgelegt und mit dem Sozialamt der Stadt Stuttgart vereinbart. Maßgeblich dabei ist „wofür die jeweiligen Wohnkunden Assistenz möchten“, erklärt Reinfelder. „Das ist individuell sehr verschieden und hängt auch davon ab, ob es im Umfeld noch weitere Akteure – Angehörige, gesetzliche Betreuungspersonen – gibt.“

„Geschichten wie die von Marion Richter machen deutlich, worum es uns geht: Um Freiheit, um Würde und um das Recht, den eigenen Alltag selbst zu gestalten. Ambulant begleitetes Wohnen gibt Menschen mit Behinderung genau diese Freiheit – mit der Sicherheit, nicht allein gelassen zu werden.“

Holger Brambach
Fachbereichsleiter Wohnen der Lebenshilfe Stuttgart

Ein mutiger Anfang in den 1980er Jahren

Als die Lebenshilfe Stuttgart das ambulant begleitete Wohnen Mitte der 1980er‑Jahre erprobte, war dies alles andere als selbstverständlich. Damals dominierten große Wohngemeinschaften mit festen Strukturen und starren Regeln. Wenig konnte individuell gestaltet werden, meistens galten für alle in der Gruppe dieselben Regelungen. Mit diesem engen Rahmen kamen allerdings nicht alle Menschen mit Behinderung gut zurecht. Es war deutlich zu spüren, dass manche mehr Freiheiten brauchten.

Im Sommer 1986 wagte die Lebenshilfe Stuttgart deshalb einen Versuch. Während der Betriebsferien der Werkstätten standen Wohnplätze leer, da die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Familien besuchten. Diese Zeit nutzte der Verein, um drei Personen in einer Wohnstätte ohne Rund‑um‑die‑Uhr‑Betreuung wohnen zu lassen. Die zentrale Frage: Können Menschen mit Behinderung mit weniger Unterstützung selbstständig leben?

Das Experiment verlief überraschend positiv. Die Menschen bewältigten die Herausforderung und übernahmen Verantwortung – mit ambulanter Begleitung statt permanenter Präsenz. Bereits kurze Zeit später zog der erste Wohnkunde in eine eigene Wohnung, ein Jahr darauf folgte eine kleine Wohngemeinschaft mit zwei Damen. Die neue Wohnform erhielt den Namen SeWomaB – Selbständiges Wohnen mit ambulanter Betreuung.

1989 stellte das Sozialamt der Stadt Stuttgart dieses Modell der Europäischen Gemeinschaft als beispielhaft vor. Die Lebenshilfe Stuttgart übernahm damit früh eine Vorreiterrolle in der Behindertenhilfe.

Hoher Bedarf, knapper Wohnraum

Heute begleitet ein neunköpfiges Team der Lebenshilfe Stuttgart 45 Menschen im ambulant begleiteten Wohnen. Fast ebenso viele stehen auf einer Warteliste. Der größte Engpass ist nicht die Unterstützung, sondern nach wie vor bezahlbarer Wohnraum in Stuttgart.

Ein wichtiger Meilenstein für das ambulant betreute Wohnen war das Ingeborg‑Grunert‑Haus in Stuttgart‑Obertürkheim. Vor 20 Jahren kam der Lebenshilfe Stuttgart durch eine Erbschaft diese Immobile zu. Hier entstanden sechs Wohnplätze, die ebenfalls ambulant begleitet werden. Mit diesem Haus beteiligte sich die Lebenshilfe Stuttgart zudem erfolgreich am städtischen Modellprojekt „Flexible Wohnformen“, das Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf schrittweise an selbstständiges Wohnen heranführt.

„Der große Zuspruch zum ambulant begleiteten Wohnen zeigt, wie hoch der Bedarf ist. Unser größtes Hindernis ist derzeit nicht die Assistenz, sondern der fehlende bezahlbare Wohnraum. Hier braucht es gemeinsame Lösungen von Politik, Verwaltung und Gesellschaft.“

Holger Brambach
Fachbereichsleiter Wohnen der Lebenshilfe Stuttgart

Selbstbestimmung lohnt sich – für alle

Die Wohnkunden und Wohnkundinnen werden durch die Übernahme von mehr Verantwortung selbständiger, vier Jahrzehnte Erfahrung mit ambulanter Wohnbegleitung zeigen das deutlich. Sie werden in die Lage versetzt, sich selbst zu helfen, erleben dadurch Selbstwirksamkeit und stärken ihr Selbstvertrauen.

Die Assistenz durch das ambulant begleitete Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe – und ein zentraler Baustein für gesellschaftliche Teilhabe. In Zeiten, in denen über Sparmaßnahmen diskutiert wird, geraten solche Angebote unter Druck. Für Marion Richter. ist klar: „Ohne die Assistenz müsste ich in einem Wohnheim leben.“

Dabei zeigt das ambulant begleitete Wohnen eindrücklich: Selbstbestimmung, Teilhabe und Lebensqualität lassen sich mit wirtschaftlicher Vernunft verbinden. Ambulante Unterstützung kann auch sehr gut auf individuelle bzw. sich ändernde Lebensumstände angepasst werden und ermöglicht so möglichst passgenaue Lösungen

Nach 40 Jahren ist das ambulant begleitete Wohnen bei der Lebenshilfe Stuttgart längst kein Experiment mehr. Es ist ein Erfolgsmodell für ein inklusives Zusammenleben mitten in der Stadt.

Zwischenzeitlich wurde das Modell „ambulante Betreuung“ auf alle Wohnangebote der Stuttgarter Wohnstätten der Lebenshilfe übertragen. Aus ehemals stationären Wohnangeboten wurden ambulant betreute Wohngemeinschaften. So können alle Vorteile einer ambulanten Betreuung auch für Menschen mit höherem Hilfebedarf angeboten werden. Die Lebenshilfe Stuttgart unterstreicht damit ihre Vorreiterrolle zum selbstbestimmten Leben von Menschen mit Behinderungen nachhaltig.

INFO-BLOCK: Ambulante Wohnformen

Die aktuelle Bezeichnung für ambulante Wohnformen lautet “Ambulantes Wohnen im Sozialraum” , oder kurz AWS. Die Lebenshilfe Stuttgart bietet Wohnmöglichkeiten sowohl in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft (ABWG), als auch für Einzelpersonen oder Paare.

Fachkräfte der Lebenshilfe leisten die notwendigen Assistenzleistungen. Diese werden über einen Teilhabe-Plan definiert, wobei die Interessen der Wohnkunden und Wohnkundinnen im Vordergrund stehen. “Was möchte ich lernen?”, “was möchte ich nicht lernen” sind dabei die maßgebenden Fragen.

Selbstbestimmung hat einen großen Stellenwert. Die Aufgabe der Fachkräfte ist es, zu beraten, zu begleiten, verschiedene Wege aufzuzeigen und die Folgen einer Entscheidung deutlich zu machen.

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    Kosten und Finanzierung

    Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

    Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

    Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

    Laufzeit: Ein Kalenderjahr
    (Januar bis Dezember)

    Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

    Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

    Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

    Laufzeit: 12 Monate
    (Januar bis Dezember)
    (Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

    Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

    Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

    Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

    (

      3.539 € 

    +

      1.572 € 

    ) = 5.111 €