
Für einige Kinder unserer Kita sind Ausflüge ins Schwimmbad nur mit einer zusätzlichen Begleitung möglich.
Dank einer großzügigen Spende konnte eine zusätzliche pädagogische Fachkraft die Kinder individuell unterstützen und ihnen die Teilnahme an den regelmäßigen Schwimmbadbesuchen ermöglichen.
So konnten die Kinder gemeinsam mit ihren Freundinnen und Freunden das Wasser entdecken, ihre Beweglichkeit fördern und wertvolle neue Erfahrungen sammeln. Gleichzeitig stärkte die Teilnahme ihr Selbstvertrauen, ihr Zugehörigkeitsgefühl und ihre Selbstständigkeit.
Die gemeinsamen Erlebnisse im Wasser waren nicht nur eine Bereicherung für die teilnehmenden Kinder. Auch die anderen Kinder lernten Vielfalt ganz selbstverständlich kennen und erlebten gelebte Inklusion im Alltag.
Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.