
Für Menschen mit schweren körperlichen Einschränkungen ist Bewegung oft nur eingeschränkt möglich. Umso wichtiger sind Angebote, die dabei helfen, Muskeln, Gelenke und den Kreislauf regelmäßig zu aktivieren.
Dafür steht in unseren Fördergruppen jetzt ein Bewegungstrainer zur Verfügung. Er ermöglicht eine sanfte, geführte Bewegung und kann dazu beitragen, Schmerzen und Muskelverspannungen zu verringern sowie vorhandene Bewegungsmöglichkeiten zu erhalten und zu stärken.
Doch die Wirkung geht weit über die körperliche Förderung hinaus: Viele Nutzerinnen und Nutzer erleben die Bewegungseinheiten als wohltuend und aktivierend. Sie können sich selbst spüren, mehr Beweglichkeit erfahren und aktiv am Alltag teilnehmen.
Da viele Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf therapeutische Angebote außerhalb unserer Einrichtung nur schwer wahrnehmen können, schafft der Bewegungstrainer ein wichtiges Förderangebot direkt vor Ort – Tag für Tag.
Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.