
Wasser fasziniert Kinder. Es lädt zum Entdecken, Ausprobieren und gemeinsamen Spielen ein. Doch für Kinder mit Beeinträchtigung sind solche Erfahrungen oft nicht selbstverständlich.
Dank einer Spende konnte für die Kita die mobile Wasserspielanlage „Wellenspieler“ angeschafft werden. Sie ermöglicht es den Kindern, selbstständig mit Wasser zu spielen, zu experimentieren und wichtige Sinneserfahrungen zu sammeln. Auch Kinder, die einen Rollstuhl nutzen oder zwischendurch einen ruhigeren Rahmen benötigen, können das Angebot gut nutzen.
Besonders schön: Der „Wellenspieler“ kann flexibel eingesetzt werden. Im Sommer lädt er auf dem Balkon zum Spielen und Abkühlen ein, im Winter bringt er den Wasserspaß in die Innenräume. So erleben die Kinder das ganze Jahr über Freude, Gemeinschaft und neue Lernerfahrungen.
Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.