
Einmal in der Woche wird es in unseren Werkstätten besonders kreativ: Mitarbeitende treffen sich in kleiner Runde zum kunsttherapeutischen Angebot. Mit Farben, Stiften und verschiedenen Materialien gestalten sie Bilder und setzen ihre Ideen auf ganz persönliche Weise um.
Dabei entstehen nicht nur kreative Werke. Die künstlerische Arbeit eröffnet Ausdrucksmöglichkeiten, fördert die Konzentration und stärkt das Selbstvertrauen.
Die Wirkung zeigt sich immer wieder aufs Neue: Ein Teilnehmer, der sonst oft unruhig ist, sitzt ganz konzentriert vor seinem Bild und arbeitet voller Hingabe an seinem Werk. Ein anderer, der nur wenig spricht, erzählt durch seine Bilder von Erlebnissen, die ihn bewegen, etwa von einer Reise nach Paris.
Jede Gestaltung ist einzigartig. Und jedes Bild erzählt eine Geschichte. Dank der Unterstützung unserer Spenderinnen und Spender können Menschen mit Behinderung ihre Kreativität entdecken, Gefühle ausdrücken und besondere Erfolgserlebnisse erfahren.
Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.