
Den Eiffelturm einmal mit eigenen Augen sehen, durch die Straßen von Paris schlendern und das besondere Flair der französischen Hauptstadt erleben: Für zwei Bewohner unserer Wohneinrichtung ging damit ein lang gehegter Herzenswunsch in Erfüllung.
Da die Reisekosten ihre finanziellen Möglichkeiten überstiegen, half eine Spende dabei, die Finanzierungslücke zu schließen. Gemeinsam mit einer Assistenzkraft planten die beiden die Reise über mehrere Monate hinweg und fieberten dem besonderen Abenteuer entgegen.
Schon die Fahrt mit dem TGV war ein Erlebnis. Vor Ort erkundeten sie Paris mit dem Hop-on-Hop-off-Bus und zu Fuß. Täglich legten sie dabei bis zu 17 Kilometer zurück. Besonders beeindruckt waren sie vom Eiffelturm. Am liebsten wären sie gar nicht mehr heruntergekommen.
Noch wertvoller als die vielen Sehenswürdigkeiten war jedoch die Möglichkeit, die Reise nach den eigenen Wünschen zu gestalten. Statt in einer größeren Gruppe unterwegs zu sein, konnten die beiden ihre Interessen in den Mittelpunkt stellen, eigene Entscheidungen treffen und neue Erfahrungen sammeln.
Die Reise hat ihr Selbstvertrauen gestärkt und gezeigt, was mit der richtigen Unterstützung möglich ist. Dank der großzügigen Spende wurde aus einem lang gehegten Traum eine unvergessliche Erinnerung.
Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.